Wie alles begann - Sud I und die Braustättennummer


Wir würden nicht in Deutschland leben, wenn nicht auch ein solch harmloses Hobby staatlich reglementiert wäre.
Ein "Getränk, das aus der Würze erzeugt wird, die aus einem höheren Glukose- als Malzanteil enthaltenden Gemisch gewonnen wurde"1, und das nach einer Vergärung mit natürlich vorkommenden oder in Reinzucht zugesetzten, Alkohol und Kohlensäure produzierenden Hefen, zu Bier geworden ist, ist von Biersteuer belegt. Es gibt nur die Alternative, die Steuer zu entrichten (rund 9 EUR pro Hektoliter) oder einen Antrag auf Steuerbefreiung für 2 Hektoliter wegen des Brauens als Hobby und der Verwendung des so erzeugten Biers zum eigenen Genuss oder zur Bewirtung der Gäste zu stellen.2
Das machen wir natürlich und nach der formlosen die Information per Mail an das Hauptzollamt Koblenz folgt umgehend die Zuteilung der Haus- und Hobbybraunummer 49552.
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