Hochzeitsbier aus der Kurienbrauerei macht beinahe Ärger mit dem Zoll - Sude XXIV und XXV

Da das Trierer DOMbräu inzwischen auch bei Menschen, deren sensorischen Fähigkeiten südlich der Donau geprägt wurden, einen guten Ruf genießt, wurde ich vor einiger Zeit von einem Freund, auf den diese Beschreibung zutrifft gefragt, ob wir zur Hochzeit seiner Tochter eine Sonderedition einbrauen könnten. Gesagt getan. 

So versammeln sich in wechselnder Zusammensetzung und unter strenger Geheimhaltung Freunde des Brautpaares an einem recht frischen Mittwochmorgen in der Kurienbrauerei, um ein DOMbräu Classic (ehem. Kölsch) und ein Ale einzubrauen, beide diesmal als "Hochzeitsbier" gelabelt.


Der Brautag verläuft ohne wesentliche Störungen, der Brau(t)vater sorgt stets für beste Verpflegung und Getränke. Auch das Füllen am 5. April läuft "flüssig". 

Dafür hätte es beinahe Ärger mit dem Zoll gegeben. Da es sich nicht um Bier zum eigenen Konsum und zur Bewirtung der eigenen Gäste handelt, sondern die gesamte Füllmenge an einem anderen Ort zu o. g. Anlass konsumiert werden soll, handelt es sich hier nicht um ein steuerfreies "Hobby- und Hausbrauen", sondern um steuerpflichtiges Brauen "zu Demonstrationszwecken". Zwar habe ich die fällige Biersteuer von immerhin 5,73 EUR noch am Brautag entrichtet und dazu auch das korrekte Steuerformular benutzt. Trotzdem entsteht durch diesen unvermittelten Geldeingang beim zuständigen Hauptzollamt in Koblenz einige Verwirrung, weil ich versäumt hatte, diesen Brauvorgang vorher (!) anzumelden und daher kein Vorgang existiert, dem diese Steuer zuzuordnen gewesen wäre. Es entspinnt sich eine mehrseitige eMail-Korrespondenz, aber der freundliche Beamte findet schließlich eine sehr kulante Lösung. Für die Zukunft weiß ich nun ganz sicher, welche Schritte zu gehen sind.

Von diesen Umständen ahnen das Brautpaar und seine Gäste natürlich nichts. Und so kann das Bier am 2. Juni aus gegebenen Anlass zünftig und unbeschwert genossen werden.





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